




Der Arbeitgeber ist nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aufgefordert, die eigenverantwortliche und umfassende Organisation bei der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln zu überwachen.




Zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung
zugelassen durch GZBB Gesellschaft zur Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen von Dienstleistungsunternehmen mbH

