Bestellung eines Brandschutz­beauftragten

arbeitsschutz dresden leipzig

Brandschutzbeauftragter nach VDS 2000.

Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aus der Art und der Nutzung eines Gebäudes sowie der Anwendung der Industriebaurichtlinie entstehen.
Brände führen in der Regel zu großen Schäden und können in vielen Fällen die Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen gefährden.
Aus diesen Gründen ist die eingehende Beratung durch einen externen Brandschutzbeauftragten oder besser noch dessen Bestellung nachdrücklich zu empfehlen.

Angeboten werden folgende Leistungen:

Allgemeines

  • Zentraler Ansprechpartner für alle Belange des Brandschutzes im Betrieb
  • Koordinierung der Aktivitäten im Brandschutz
  • Fachlich zuständiger Gesprächspartner für die Betriebsleitung
  • Beratung bei Planung, Beschaffung und Änderungen von baulichen Anlagen und Verfahrensprozessen
  • Hilfe und Unterstützung nach einem Brandfall
  • Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetriebsetzen Brandschutzeinrichtungen

Überwachung und Kontrolle

  • Einhaltung von Brandschutzvorschriften und behördlichen Auflagen
  • Erfassung und Analyse der Brandgefahr inkl. Begehung
  • Mitteilung festgestellter Mängel an die Betriebsleitung
  • Beratung zu erforderlichen Instandhaltungen, Wartungen und Prüfungen von Brandschutztechnische Anlagen

Information

  • Hinweise der Belegschaft auf mögliche Risiken von Anlagen und Einrichtungen
  • Unterweisung der Mitarbeiten über Maßnahmen und Techniken zur Gefahrenabwehr
  • Brandschutzordnung pflegen und aktualisieren
  • Flucht- und Rettungspläne pflegen
  • Durchführung bzw. Unterstützung bei der Brandschutzinformation und Unterweisung von Betriebsangehörigen, eventuell Veranlassung der Ausbildung von Mitarbeitern für Erstmaßnahmen im Brandfall, z.B. Feuerlöschtraining oder Brandschutzhelfer
  • Koordinator und Ansprechpartner für Brandschutzhelfer

Anregungen und Stellungnahmen

  • Vorschläge zur Verbesserung des Brandschutzes
  • Stellungnahme zur Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes berühren (Einbindungsverpflichtung)

Berichtswesen

  • Jahresbericht an die Unternehmensleitung über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen
  • Meldung aus aktuellem Anlass
Prüfdienst Arbeitsschutz Sachsen
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