Abfallbeauftragter

arbeitsschutz dresden leipzig

Beratung in Angelegenheiten des Abfallkreislaufes, vor allem der Abfallvermeidung

Wer ist verpflichtet einen Abfallbeauftragten zu bestellen?

  • Firmen die genehmigungspflichtigen Anlagen gemäß § 4 BlmSchG betreiben
  • Firmen die Anlagen betrieben, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen
  • Firmen die ortfester Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen betreiben
  • Besitzer gemäß § 27 KrWG

Welche Aufgaben hat ein Abfallbeauftragter?

  • Wir überwachen die Abfallströme von ihrer Entstehung bis zur ihrer Verwertung / Beseitigung (§ 60 KrWG Abs. 1 Nr. 1)
  • Wir überwachen die Einhaltung der Vorschriften des KrWG und der dazu gehörenden Rechtsverordnungen (§ 60 KrWG Abs. 1 Nr. 2)
  • Wir überwachen die Erfüllung erteilter Bedingungen und Auflagen (§ 60 KrWG Abs. 1 Nr. 2)
  • Wir helfen bei der Aufklärung der Betriebsangehörigen über Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, die von den Abfällen ausgehen können, sowie über Einrichtungen und Maßnahmen zur Verhinderung von Beeinträchtigungen (§ 60 KrWG Abs. 1 Nr. 3)
  • Wir helfen beim Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Produktionsverfahren und Produkte sowie Mitwirkung daran (§ 60 KrWG Abs. 1 Nr. 4, 5)
  • Wir erstellen einen Jahresbericht über getroffene und beabsichtige Maßnahmen (§ 60 KrWG Abs. 2)

Wenn sie an der Bestellung eines externen Abfallbeauftragten interessiert sind, helfen wir ihnen gerne bei der Bestellung. Unsere Mitarbeiter verfügen über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen, die bei zahlreichen einschlägigen Tätigkeiten erworben wurden.

Der Grundablauf sieht vor, das wir den derzeitigen Zustand feststellen und sie über die Auswahl und deren Einführung in Ihrer Firma beraten und begleiten.

Wir stehen ihnen natürlich auch bei Absprachen mit den zuständigen Umweltschutzbehörden zur Seite.

Sie haben Fragen zu unserem Abfallbeauftragten?

Ihre Fragen können Sie direkt telefonisch an uns unter Tel.: 034202 / 30 95 32 richten oder schriftlich über unser Formular.

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