Sportgeräteprüfung

Prüfung von Sportgeräten, Sporthallen und Sportplätzen
Angeboten werden folgende Leistungen:
Prüfung Ihrer Sportgeräte sowie Sporthallen und Sportplätze durch einen qualifizierten Sachkundigen nach DGUV I 202-044
Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist der Betreiber zu regelmäßigen Kontrollen der Sportgeräte, Sporthallen sowie Sportplätze verpflichtet.
- Bestandteil des Sicherheitsmanagements sollten z.B. folgende Prüfungen werden:
- Täglich bis wöchentlich eine visuelle Routineinspektion zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen
- Jährliche Hauptinspektion zur Feststellung der allgemeinen Betriebssicherheit, Standfestigkeit der Geräte und Mängelbeurteilung
- Kontrolle der Standsicherheit
- Verschleißkontrolle an Sportgeräten, Sportanlagen
- Allgemeine Funktionskontrolle
- Beratung bei der Anschaffung neuer Sportgeräte
Wir übernehmen entsprechend für Sie:
- Neuabahme nach DGUV I 202-044
- Prüfung nach Bedien- und Wartungsanleitung
- Hauptprüfungen gemäß DGUV V 54 oder 55 sowie DIN EN 913 zertifizierte Prüfer
- operative Sportgeräteprüfung gemäß DGUV I 202 -044
- Regelmäßige Sichtprüfungen im Rahmen von Daueraufträge
Wir erstellen für Sie:
- Betriebsanweisungen für Sportgeräte
- Gefährdungsbeurteilungen für Sportgeräte, Sporthallen sowie Sportplätze

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