Prüfung von kraftbetriebenen Fenster, Türen und Toren

arbeitsschutz dresden leipzig

Prüfung von kraftbetriebenen Fenster, Türen und Toren

Prüfung Ihrer kraftbetriebenen Fenster, Türen und Toren durch einen qualifizierten Sachkundigen nach ASR A1.6 sowie ASR A1.7

Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist der Betreiber zu regelmäßigen Kontrollen der kraftbetriebenen Türe, Fenster sowie Tore verpflichtet.

  • Bestandteil des Sicherheitsmanagements sollten z.B. folgende Prüfungen werden:
  • Täglich bis wöchentlich eine visuelle Routineinspektion zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen
  • Jährliche Hauptinspektion zur Feststellung der allgemeinen Betriebssicherheit und Mängelbeurteilung
  • Allgemeine Funktionskontrolle

Wir übernehmen entsprechend für Sie:

  • Rolltorprüfung nach ASR A1.7
  • Prüfung nach Bedien- und Wartungsanleitung
  • Regelmäßige Sichtprüfungen im Rahmen von Daueraufträge

Wir erstellen für Sie:

  • Betriebsanweisungen für Rolltore
  • Gefährdungsbeurteilungen für kraftbetriebene Türen, Fenster und Tore
Sie möchten eine Rolltorprüfung durchführen lassen?

Eine Anfrage zu einem unverbindlichen Angebot können Sie über unser Formular absenden.

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