Sachkundige Person Sicherheitsdatenblätter

arbeitsschutz dresden leipzig

Wir unterstützen Sie bei der professionellen Erstellung von Sicherheitsdatenblättern für ihr Unternehmen.

Grundlage:

Als Hersteller, Importeur und Inverkehrbringer von Stoffen und Chemikalien sind sie grundsätzlich dazu verpflichtet ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen:

  • wenn der Stoff / Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß VO (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) erfüllt oder
  • wenn der Stoff (sehr) persistent, (sehr) bioakkumulierbar und toxisch gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist oder
  • wenn der Stoff in die gemäß Artikel 59 (1) erstellten Liste aufgenommen wurde.

Unsere Aufgabenbereiche:

  • Umfang und Inhalt richtet sich nach dem Anhang II der REACH VO-EG415/2010.
  • Wir erstellen Ihnen Sicherheitsdatenblätter in deutscher Sprache unter Berücksichtigung der nationalen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
  • Prinzipiell sind auch Verwender von Gefahrstoffen verpflichtet, die Sicherheitsdatenblätter auf Plausibilität zu prüfen. Gerne prüfen wir für Sie ihre Sicherheitsdatenblätter im Hinblick auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

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