BIMSCH – Beauftragter
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Wir beraten Sie als Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Einhaltung des Immissionsschutzes.
Benötigen Sie auf Grund:
- von ausgehenden Emissionen,
- technischer Probleme der Emissionsbegrenzung oder
- der Eignung von Erzeugnissen
- der Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen trotz bestimmungsgemäßer Verwendung
- einen Immissionsschutzbeauftragten, dann sprechen Sie uns an.
Unsere Aufgabenbereiche:
- jährlicher Bericht
- interne Berichte an Geschäftsführung
- Beschäftigte über die von der Anlage verursachten schädlichen Umwelteinwirkungen aufklären sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung
- Beratung und Unterstützung des Unternehmers bei der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse
- die Einhaltung der Vorschriften des BImSchG und die Einhaltung der im Genehmigungsbescheid festgeschriebenen Bedingungen und Auflagen überwachen
Sie haben Fragen zur BIMSCH - Beratung?
Für Ihre Fragen steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung.
Ihr Team vom Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit Jacob GmbH