Erstellung von Explosionsschutzdokumenten

arbeitsschutz dresden leipzig

Leistungen im Bereich Explosionsschutz

Im Bereich Explosionsschutz können wir Sie mit folgenden Dienstleistungen unterstützen:

  • Beratung bei der Umsetzung primärer, sekundärer und tertiärer Explosionsschutzmaßnahmen,
  • Begleitung von Anlagenplanungen im Hinblick auf explosionsschutztechnische Auslegung der Anlagen und die Festlegung notwendiger Schutzmaßnahmen,
  • Erstellung von Explosionsschutzkonzepten vor Errichtung von Anlagen,
  • Erstellung von Explosionsschutzkonzepten unter Ermittlung von Explosionsschutzzonen und notwendiger Schutzmaßnahmen, sowie die Dokumentation des Explosionsschutzkonzeptes in einem Explosionsschutzdokument für bestehende Anlagen,
  • Beratung bei der Umsetzung organisatorischer, technischer und persönlicher Schutzmaßnahmen, sowie Unterstützung bei der praktischen Umsetzung des Explosionsschutzdokumentes,
  • Erstellung von Ex-Schutzplänen.

Nutzen eines Explosionsschutzdokumentes

Explosionen machen weniger als 4% aller Betriebsstörungen, aber beinahe 40% aller betrieblichen Verluste aus. Der durch Explosionen verursachte Gesamtverlust ist viermal so groß wie alle anderen Verluste, bei denen Feuer auftritt. Explosionen kommen somit weniger häufig vor, als andere Betriebsstörungen, aber wenn es zu einer Explosion kommt, ist dies oft mit einem erheblichen Umsatzverlust verbunden. Die Anzahl an verletzten Personen und zu Tote gekommenen Personen ist im Falle einer Explosion häufig erheblich.

Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber nach §6 (9) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen – GefStoffV – Gefahrstoffverordnung – ein Explosionsschutzdokument erstellen, sobald durch gefährliche explosionsfähige Gemische eine Gefährdung hervorgerufen werden kann. Für die Arbeitsmittel, welche in Bereichen mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verwendet werden, müssen unter Beachtung der Gefahrstoffverordnung die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Insbesondere sind die für die jeweilige Zone geeigneten Geräte und Schutzsysteme im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ABl. Nr. L 96 vom 29.03.2014 S. 309) einzusetzen. Diese Schutzmaßnahmen sind vor der erstmaligen Verwendung der Arbeitsmittel im Explosionsschutzdokument nach § 6 Absatz 9 der Gefahrstoffverordnung zu dokumentieren.

 

Inhalt des Explosionsschutzdokumentes

In dem Explosionsschutzdokument muss das Explosionsschutzkonzept dokumentiert werden. Nach §6 (9) der Gefahrstoffverordnung müssen in dem Explosionsschutzdokument folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Ermittlung der Explosionsgefährdungen und Bewertung dieser Gefährdungen,
  • Festlegung angemessener Vorkehrungen, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen (Darlegung eines Explosionsschutzkonzeptes),
  • Einteilung der Explosionsschutzzonen,
  • Treffen von Explosionsschutzmaßnahmen,
  • Hinweise zur Umsetzung von Vorgaben hinsichtlich der Zusammenarbeit verschiedener Firmen und
  • Angaben zu Überprüfungen und Prüfungen zum Explosionsschutz nach Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen sind.

 

Befähigung zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten

Explosionsschutzdokumente dürfen nur von einer fachkundigen Person erstellt werden. Die Fachkunde wurde von unseren Mitarbeitern in Lehrgängen erreicht. Durch die regelmäßige Teilnahme an Workshops und Kursen sind unsere Mitarbeiter über aktuelle Entwicklungen im Bereich Explosionsschutz laufend informiert. Aufgrund  jahrelanger Erfahrungen in zahlreichen Betrieben und unterschiedlichen Anlagen sind wir in der Lage, Sie umfassend bei der Verhütung von Explosionen, welche durch Stäube oder Gase und Dämpfe hervorgerufen werden können, zu beraten.

Für unverbindliche Anfragen zu unseren Dienstleistungen, Schulungen und Seminaren steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung.

Ihr Team vom Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit Jacob GmbH

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