Sportgeräteprüfung

arbeitsschutz dresden leipzig

Prüfung von Sportgeräten, Sporthallen und Sportplätzen

Angeboten werden folgende Leistungen:

Prüfung Ihrer Sportgeräte sowie Sporthallen und Sportplätze durch einen qualifizierten Sachkundigen nach DGUV I 202-044

Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist der Betreiber zu regelmäßigen Kontrollen der Sportgeräte, Sporthallen sowie Sportplätze verpflichtet.

  • Bestandteil des Sicherheitsmanagements sollten z.B. folgende Prüfungen werden:
  • Täglich bis wöchentlich eine visuelle Routineinspektion zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen
  • Jährliche Hauptinspektion zur Feststellung der allgemeinen Betriebssicherheit, Standfestigkeit der Geräte und Mängelbeurteilung
  • Kontrolle der Standsicherheit
  • Verschleißkontrolle an Sportgeräten, Sportanlagen
  • Allgemeine Funktionskontrolle
  • Beratung bei der Anschaffung neuer Sportgeräte

Wir übernehmen entsprechend für Sie:

  • Neuabahme nach DGUV I 202-044
  • Prüfung nach Bedien- und Wartungsanleitung
  • Hauptprüfungen gemäß DGUV V 54 oder 55 sowie DIN EN 913 zertifizierte Prüfer
  • operative Sportgeräteprüfung gemäß DGUV I 202 -044
  • Regelmäßige Sichtprüfungen im Rahmen von Daueraufträge

Wir erstellen für Sie:

  • Betriebsanweisungen für Sportgeräte
  • Gefährdungsbeurteilungen für Sportgeräte, Sporthallen sowie Sportplätze

Sie möchten eine Sportgeräteprüfung durchführen lassen?

Eine Anfrage zu einem unverbindlichen Angebot können Sie über unser Formular absenden.

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